Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Zusammen mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Eine der zentralen Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder mit Beginn des Jahres 2010 jährliche Stabilitätsberichte vor.

Der Evaluationsausschuss des Stabilitätsrates prüft im Vorfeld der Sitzungen des Stabilitätsrates die eingereichten Sanierungsberichte der Länder und bewertet deren Sparanstrengungen. Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen einschließlich der Sanierungs- und Konsolidierungsberichte werden unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.

 

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