Finanzminister Strobel weiter: „Wir haben unsere Hausaufgaben in Sachen Schuldenbremse mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gewissenhaft und sehr sorgfältig geleistet und begrüßen den nun gefassten Beschluss des Stabilitätsrates. Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzentwurf eine gute Basis für die grundgesetzlich vorgesehene Überwachung der Schuldenbremse durch den Stabilitätsrat darstellt.“

Hintergrund:

Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück und ist in Artikel 109a des Grundgesetzes geregelt. Bund und Länder beschreiten mit dem Stabilitätsrat einen neuen Weg zur Haushaltsüberwachung und Haushaltskonsolidierung. Mit der Einführung der neuen Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.

Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie die Bundesministerin für Wirtschaft und Technologie. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.

Die zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Zu diesem Zweck legen der Bund und die Länder jährliche Stabilitätsberichte vor.

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