Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift vom 25.05.2018 gegen einen 65 Jahre alten Deutschen aus Beckingen wegen Totschlags Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, am 01.01.2018 in Beckingen in seinem Wohnhaus seinen 29-jährigen Sohn mit drei Schüssen getötet zu haben. Gegen 13.30 Uhr soll der Sohn des Angeschuldigten gegen dessen Willen über den Balkon in dessen Wohnhaus im Beckinger Ortsteil Haustadt eingedrungen sein und in aggressiver Grundhaltung auf den Angeschuldigten zugegangen sein,  welcher daraufhin mit einer Pistole der Marke Beretta im Kaliber 7,65 mm in Richtung des Geschädigten gedroht haben soll,  um diesen von Handgreiflichkeiten abzuhalten, was ihm auch gelungen sein soll.

Die Pistole soll  der Angeschuldigte zu einem nicht bekannten Zeitpunkt vor der Tat in den Sachen seines Sohnes gefunden und für eigene Zwecke behalten haben, obwohl er keine Erlaubnis zum Besitz einer scharfen Waffe hatte. Der Angeschuldigte soll seinen Sohn  aufgefordert haben, das Haus zu verlassen. Der Geschädigte soll sodann in das Obergeschoss gegangen sein, um eigene Sachen aus dem Haus mitzunehmen.

Als er aus dem Obergeschoss die Treppe nach unten gekommen sein soll – wobei er in den Händen Spielekartons gehalten haben soll – , um das Haus entsprechend der Aufforderung durch seinen Vater zu verlassen, soll der Angeschuldigte mit der Pistole Beretta  mit einem ersten Schuss in Richtung des Geschädigten geschossen und diesen in der Beckenregion getroffen haben.

Der Geschädigte soll daraufhin auf der Treppe zusammengesunken sein, woraufhin der Angeschuldigte in der Absicht, seinen Sohn zu töten, unmittelbar nach der ersten Schussabgabe  noch zweimal in Richtung des Geschädigten geschossen haben soll. Hierbei traf er mit einem Schuss das Herz des Geschädigten, wodurch dieser sofort noch auf der Treppe liegend  verstarb. Der dritte Schuss durchschlug den linken Lungenoberlappen.

Weiterlesen auf Seite 2

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein