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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 15.11.2019 gegen einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Saarbrücken bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Saarbrücken die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren beantragt. 

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Morgen des 21.09.2019 im Zustand der Schuldunfähigkeit in der Wohnung seiner 72-jährigen Mutter und seines 32-jährigen Halbbruders in Saarbrücken-Dudweiler mit einem vor Ort an sich genommenen Küchenmesser mit einer etwa 20 cm langen Klinge zunächst seiner Mutter mehrere Stiche in den Bereich des Bauches und des Thorax versetzt zu haben. Die 72-jährige konnte zwar noch aus der Wohnung fliehen, erlag jedoch am 25.09.2019 ihren Verletzungen. 

Dem Beschuldigten wird ferner zur Last gelegt, unmittelbar nach dem Angriff auf seine Mutter mindestens 20 Mal auf den sich ebenfalls in der Wohnung befindlichen Bruder eingestochen und diesem dabei ebenfalls tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Der Beschuldigte, der an einer schizophrenen Psychose leidet, war bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. 

Am Tattag war der 40-jährige festgenommen worden und saß zunächst in Untersuchungshaft. Seit dem 27.09.2019 ist der Beschuldigte in der saarländischen Klinik für forensische Psychiatrie vorläufig untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund einer Gesamtwürdigung des Beschuldigten und seiner Tat davon aus, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, er für die Allgemeinheit gefährlich ist und deshalb dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden sollte. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und eine Person solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihr nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil ihre Schuld nachgewiesen ist. 

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