Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 23.07.2018 im Verfahren gegen einen 40-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Saarbrücken wegen des Verdachts des Mordes in heimtückischer Begehungsweise erhoben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeschuldigte am frühen Morgen des 28.05.2018 mit einer handelsüblichen Axt einen gezielten Schlag gegen den Hals- und Kopfbereich seiner sechs Jahre jüngeren und zu dieser Zeit schlafend im Bett im Schlafzimmer des gemeinsamen Wohnanwesens in 66132 Saarbrücken-Bischmisheim liegenden Ehefrau geführt und diese dadurch vorsätzlich sofort getötet haben. 

Während der Tat sollen sich in dem Anwesen auch die fünf gemeinsamen Kinder des Angeschuldigten und der Geschädigten aufgehalten haben, die aber offenbar die Tat nicht bemerkten. Im Anschluss an die Tat soll der Angeschuldigte seinen Vater angerufen und damit beauftragt haben, die Polizei zu rufen. Der Vater informierte telefonisch die Polizei. Im Anschluss suchten Beamte der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann das betreffende Anwesen auf und fanden dort entsprechend die leblose Geschädigte sowie im Badezimmer die maßgebliche Axt auf. 

Ferner stellten sie die Kinder fest, die offenbar bis dahin weiterhin nichts mitbekommen hatten. Parallel suchte der Angeschuldigte das Dienstgebäude der Polizeiinspektion Saarbrücken Brebach auf, das allerdings zu dieser Zeit außerhalb der Dienstzeiten nicht besetzt war. Er rief deshalb von dort aus die Polizei an und ließ sich kurz darauf von einem weiteren Kommando der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann in Brebach festnehmen. 

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