In dem Anwesen wurden weiterhin Verstöße gegen die Brandschutzvorschriften der Landesbauordnung festgestellt. Es fehle eine Rauchableitungsöffnung für das Treppenhaus. Außerdem seien die Abschlusstüren der Flure zu den einzelnen Wohngeschossen defekt gewesen, durch abgestellte Sachen blockiert oder ohne den vorgeschriebenen Schließmechanismus gewesen. Dadurch sei die Ausbreitung des Rauchs stark begünstigt worden. Im (vorläufigen) Gutachten vom 03.04.2018 heißt es auszugsweise:

„…Die fehlenden Rauchableitungsöffnungen an oberster Stelle im Treppenraum (und die fehlende Bedienung im Erdgeschoss) haben zu einer erheblich schnelleren Rauch- und Brandausbreitung (in andere Geschosse und Flure) geführt. Durch den nahezu vollständig verrauchten Treppenraum waren die Personenrettung und die manuelle Brandbekämpfung erheblich eingeschränkt….“

„…Ausreichend bemessene und richtig installierte Treppenraum-Türen in den Obergeschossen (2. bis 6.OG) hätten verhindert, dass sich Rauch über den gesamten Treppenraum und von dort in die Wohnungen und Zimmer der Obergeschosse ausbreitete und die Toten und Verletzten verursachte…“

„…Ohne die beschriebenen Fehler im baulichen Brandschutz wäre dieser Brand auf die Wohnung 1.1. (Wohnung der Beschuldigten) beschränkt geblieben und der Rauch hätte sich nur im Flur 1. OG, zu einem sehr geringen Teil im dem Treppenraum sowie nicht in die anderen Geschosse ausbreiten können…“

Durch gesonderte Verfügung vom 05.04.2018 wurde daher seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Hauseigentümer und gegen die gegenwärtig noch unbekannten Verantwortlichen der Bauaufsichtsbehörde, frühere Bauherren  und  Architekten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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3 Kommentare

  1. So traurig die Tatsache um die es in dem Artikel geht,aber: Warum ist das in Verbindung mit einem Bild eines Jugendfeuerwehrmitgliedes? Das ist vollkommen irreführend und auch unangemessen!
    Gilt da nicht ^das Recht am Bild^ wenn da eine einzelne Person darauf ist?

    Herzlichst

    • Hallo Becca, es handelt sich dabei lediglich um ein Symbolbild. Wir haben es dennoch ausgetauscht. Die Wünsche unserer Leser erfüllen wir da gerne. 🙂 Danke für den Hinweis!

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