In der Diskussion um Ankerzentren sind aus Sicht der Kirchen ethische Kriterien für die Unterbringung von Asylbegehrenden zu beachten. So müssten zum Beispiel der offene Zugang zu dem Zentrum ohne Zugangskontrolle oder Zaun, medizinische und psychologische Versorgung der Asylsuchenden sowie Kinderbetreuung und Schulbesuch gewährleistet sein. Die Aufenthaltsdauer solle auf drei bis maximal sechs Monate beschränkt werden.

„Das Saarland verfügt mit der Landesaufnahmestelle in Lebach über eine vorbildliche Einrichtung. Wir erleben hier ein hervorragendes Miteinander der Erstaufnahmeeinrichtung, der Zentralen Ausländerbehörde, der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Gemeinschaftsunterkunft des Landes. Ferner findet man hier eine Arztpraxis für die Eingangsuntersuchungen, ein Büro der Agentur für Arbeit sowie eine Außenstelle des Einwohnermeldeamtes der Stadt Lebach; darüber hinaus ist die lokale Polizeiinspektion vor Ort präsent. Besonders wichtig ist uns, dass die Wohlfahrtsverbände vor Ort sind. Eine vom Land bezuschusste Kindertageseinrichtung der Caritas, die je zur Hälfte mit Kindern aus der Stadt und Kindern aus der Einrichtung besucht wird, befindet sich unmittelbar neben der Einrichtung. Diese Beispiele zeigen, dass das Land größten Wert auf ethische Kriterien für die Unterbringung der Asylbewerber legt. Am Kern und offenen Charakter der saarländischen Einrichtung wird sich nichts ändern.“

Die Kirchen zeigten sich beeindruckt von dem, was im Hinblick auf die großen Flüchtlingszahlen in Lebach geleistet wurde. Sie dankten der Landesregierung für die Zusage, den in der Landesaufnahmestelle Lebach erreichten Umgang mit Asylbewerbern zu bewahren.

Hintergrund: Im Saarland leben aktuell rund 177.000 evangelische Christinnen und Christen. Davon gehören etwa 138.000 zur Evangelischen Kirche im Rheinland und rund 39.000 zur Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).

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