HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
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Eigentlich sollte das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von 2013 für mehr Wettbewerb bei der Auftragsvergabe von Leistungen im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) sorgen. Dafür wurde der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit im Gesetz verankert. Er sieht vor, dass Unternehmen Verkehre ohne Zuschüsse des Aufgabenträgers betreiben.

Statt aber zu mehr Bewegung bei der Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen, kam es vielerorts zur Absenkung von Qualität und sozialen Standards: Das PBefG erlaubt es den Aufgabenträgern im ÖPNV bisher nicht, auch für eigenwirtschaftliche Verkehre  Mindeststandards im Umgang mit den Beschäftigten vorzuschreiben. Das soll sich künftig ändern. Mit den Stimmen des Saarlandes hat der Bundesrat einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht.

Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sagte im Anschluss an die Entscheidung: „Die Abstimmung war denkbar knapp. Am Ende hat die Überzeugung gesiegt, dass Privat vor Staat nicht immer die beste Wahl ist; schon gar nicht, wenn damit Nachteile für die Beschäftigten und die Qualität einhergehen. Niemandem ist geholfen, wenn Anbieter die Eigenwirtschaftlichkeit ihrer Angebote nur dank niedriger Löhne nachweisen.“ Mit der jetzt auf den Weg gebrachten Gesetzesänderung sollen die Aufgabenträger bei der Vorabbekanntmachung von geplanten ÖPNV-Ausschreibungen oder Direktvergaben soziale Standards wie beispielsweise die Tarifbindung verlangen können, die dann auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten sollen. Das ist eine „Lösung im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, wie Wirtschaftsministerin Rehlinger betont.

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