Symbolbild

Mit dem langsam schöner werdenden Wetter werden vermehrt die Fahrräder fit gemacht für die ersten Ausfahrten. Oft stellen sich die Eigentümer die Frage, was ist, wenn mein Fahrrad geklaut wird? Was sollte ich der Polizei bei der Anzeige mitbringen oder mitteilen können?

Eventuell erklären sich hieraus mehrere Anfragen bei der Polizei, in denen es um die „Registrierung“ von Fahrrädern geht. Dieses frühere Angebot besteht hier nicht mehr. Es ging damals um das Versehen der Fahrräder mit einzigartigen Merkmalen.

Einige Fahrradfachhändler geben an, dass zwischenzeitlich grundsätzlich ein Großteil aller Räder mit Rahmennummern versehen sind. Der Kunde bekommt zu seinem Fahrrad die entsprechenden Unterlagen (Fahrradpass)  in denen alle Nummern und Details auf notiert sind.

Wie sieht es bei den immer beliebter werdenden E-Bikes aus? Diese verfügen natürlich auch über eine Rahmennummer. Zusätzlich haben die Hersteller den Motor und Akku mit einer Einzelnummer versehen.

Neben der Beschreibung des Rades (Hersteller, Typ, Farbe, Größe, Bereifung, Komponenten pp.) ist das Herausstellen von Besonderheiten bei der Anzeige wichtig. Einzigartige Lackierung oder Beschädigungen, Fotos, und natürlich die Rahmennummern. Die Rahmennummer ist in der Regel eine Individualnummer. Je mehr Details bekannt sind, umso besser kann ein möglicherweise geklautes Fahrrad als solches identifiziert werden. Einen Gesamtüberblick bietet die Internetseite www.polizei-beratung.de.

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