Symbolbild

Der bayrische Ministerpräsident hat auch auf Druck der Opposition in seiner Regierungserklärung vom 20.04.2020 zur Corona Pandemie angekündigt, den Künstler*innen in Bayern unter die Arme zu greifen. Die Gewerkschaft ver.di sieht in diesem Vorgehen einen adäquaten Weg, um der Gruppe der Solo-Selbstständigen, „… die durch jedes Raster fällt…“ (Söder, 20.04.20), eine Alternative zu Hartz IV aufzuzeigen.

Im Saarland stehen die Soforthilfen dem Kreis von Solo-Selbstständigen im Haupterwerb, also freiberufliche Künstlerinnen/Künstler, Journalistinnen/Journalisten, Bildungsarbeiterinnen/-arbeiter und andere Freiberuflerinnen und Freiberufler nicht zur Verfügung, weil diese Mittel Umsatz- und Honorarausfälle nicht kompensieren sollen.

Damit stehen viele Solo-Selbstständige vor dem finanziellen Ruin und können ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten, weil ihre soloselbstständige Tätigkeit die einzige Einkommensquelle ist. Die Corona-Krise trifft diesen Personenkreis besonders hart, weil durch die Schließung von Kultur- und Bildungseinrichtungen oder Absage von Aufträgen jegliche Einnahmen wegbrechen.

In der Regel kann dieser Personenkreis nicht auf Rücklagen zurückgreifen. Wie aus den Richtlinien zur Soforthilfe hervorgeht, werden lediglich Zuschüsse nachgewiesener »Liquiditätsengpässe« gezahlt, die durch die Corona-Krise entstanden sind, also Ausgleiche für »Forderungen« für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, wie z.B. Miete, Leasingraten usw. Explizit ausgeschlossen sind Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder Entschädigungen für Verdienstausfall – gerade aber dies ist nun notwendig.

Denn eine freiberuflich tätige Künstlerin oder ein freier Journalist hat in aller Regel weder ein Ladengeschäft oder Büroräume angemietet, noch ein Firmenfahrzeug geleast. Diese Soforthilfen, die eigentlich für solche Situationen geschaffen worden seien, laufen damit ins Leere.

Dazu erklärt ver.di Landesbezirksleiter Michael Blug: „Wir fordern den Ministerpräsidenten Tobias Hans auf, dass er dem Beispiel von Herrn Söder folgt und die Soforthilfe auf die Solo-Selbstständigen ausgedehnt wird, die im Haupterwerb ihr regelmäßiges Einkommen in der Corona-Krise nicht mehr erwirtschaften können. Hier muss die Soforthilfe auch dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.“

Anzeige

1 Kommentar

  1. Und dann auch für die Gastronomie bitte. Gastronomen, die das untere Drittel bedienen, haben kein Spielraum für große Rücklagen. Hier geht es auch um die Sicherheit der Allgemeinheit. Was passiert, wenn gewisses Klientel kein Platz mehr hat?

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein