Die Landesregierung hatte erst im Juni letzten Jahres auf eine Anfrage Spaniols erklärt: „An den allgemeinbildenden Schulen gibt es keinen strukturellen Unterrichtsausfall… Unterrichtsausfall wegen der Erkrankung von Lehrkräften, Fortbildung, Beurlaubung oder aus sonstigen Gründen wird nicht erhoben.

Da die Grundschule als verlässliche Schule Unterricht bis zum Ende der fünften Unterrichtsstunde gewährleistet, ist davon auszugehen, dass nur in absoluten Ausnahmefällen wie  bspw. wenn in Folge einer Grippewelle eine Vielzahl von Lehrkräften einer Schule erkrankt ist, Kinder vorzeitig nach Hause gehen dürfen.“ (Drucksache 16/24).

„Grippewellen gab es in früheren Jahren auch, ohne dass deshalb gleich derart massiv Unterricht und Schulveranstaltungen ausfallen mussten“, so Spaniol weiter. „Es ist kein Zufall, dass der höhere Krankenstand durch die Grippe beispielsweise die Produktion bei Ford in Saarlouis kaum gestört hat, an den Schulen aber zu Ausfällen führt. Dies ist die Folge einer verfehlten Kürzungspolitik.“

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