Darüber hinaus bewahrte der Angeklagte am 29.05.2017 in seiner Wohnung und auf dem gepachteten Grundstück erlaubnispflichtige Kriegsmunition, die er zuvor mithilfe eines Metalldetektors gefunden hatte, auf, ohne über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen.
Für die Tat der fahrlässigen Körperverletzung setzte das Gericht eine Einzelstrafe von 70 Tagessätzen und für die Tat des strafbaren Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen eine solche von 50 Tagessätzen fest. Aus diesen Einzelstrafen hat das Gericht eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro gebildet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil gibt es das Rechtsmittel der Berufung und der Revision.
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