Regelungen zum Kinderschutz sind zudem seit langem im Schulordnungsgesetz enthalten. Entsprechende Lehrkräftefortbildungen werden regelmäßig vom Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) angeboten.

Der Regionalverband Saarbrücken und der Landkreis Neunkirchen haben in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung und Kultur den „Kooperationsleitfaden für Jugendhilfe und Schule zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ veröffentlicht und an die Schulen verteilt. Er trägt dazu bei, die Kooperation an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe zu verbessern, Gefährdungen, wie zum Beispiel sexuellen Missbrauch, frühzeitig zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen rechtzeitig einleiten zu können.

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