Sexueller Missbrauch findet vor allem in der Familie und im sozialen Nahfeld statt. Viele Mädchen und Jungen erleiden aber auch sexuelle Gewalt durch Gleichaltrige. Dabei spielen digitale Medien eine zunehmende Rolle, beispielsweise bei der unautorisierten Weiterleitung von Fotos auch auf Schulhöfen.“ Viele der Bestandteile eines Schutzkonzeptes werden an zahlreichen Schulen schon heute im schulischen Alltag umgesetzt. 

Dazu gehört beispielsweise die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, der Schulsozialarbeit und dem Schulpsychologischen Dienst sowie mit den Beratungs- und Fachstellen wie z.B. Nele, PHOENIX, pro familia oder SOS-Kinderschutz bei Maßnahmen der Prävention und auch der Intervention. Diese Ansprechpartner_innen unterstützen die Initiative dankenswerterweise weiterhin mit ihrer Expertise. An der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ hat auch der Betroffenenrat beim UBSKM beratend mitgewirkt. 

Jürgen-Wolfgang Stein, Mitglied im Betroffenenrat, fordert: „Sexualisierte Gewalt ist besonders schlimm: sie verletzt und erniedrigt. Wir alle sind gefordert, den Missbrauch zu verhindern. Das gilt besonders für Fachleute. Wie geht man vor, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer übergriffig wird oder wenn Mitschülerinnen und -schüler sexuelle Gewalt ausüben? Was ist zu tun, wenn ein Kind sich anvertraut und die Schule von sexuellem Missbrauch zuhause erfährt? Für solche Situationen muss es in jeder saarländischen Schule ein Konzept geben, ein Schutzkonzept.“

Das Saarland hat bereits verbindliche Vorgaben in den Lehrplänen, die die Thematik „sexualisierte Gewalt“ im Unterricht aufgreifen. Über den Fachunterricht hinaus haben die Schulen im Rahmen ihres Schulprofils eine Vielzahl von Projekten und Unterrichtseinheiten, die auf die Persönlichkeitsstärkung der Schülerinnen und Schüler zielen. Die saarländischen Schulen erfüllen damit bereits wesentliche Empfehlungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), zum Beispiel im Bereich digitaler Medien, bei der Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuelle Gewalt sowie insbesondere im Bereich der Prävention. 

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