Beide Gruppen sollten je 23 Pflegeheime mit rund 2.300 Pflegeheimbewohnern umfassen. Die Zuteilung der Landkreise stehe noch nicht fest und werde per Zufallsprinzip Ende März ermittelt. Beobachtet werde die Häufigkeit von Klinikeinweisungen der Pflegeheimbewohner. Auch würden die Veränderungen für die Ärzte und Pflegeheimmitarbeiter per Fragebogen erfasst und ausgewertet. „Für die Einteilung ist es wichtig, dass Pflegeheime und Ärzte ihre Teilnahme gegenüber SPG und KV Saarland bis zum 15. März 2019 erklären“, unterstreicht Piotrowski.

SaarPHIR steht für „Saarländische Pflegeheimversorgung Integriert Regelhaft“ und ist dank einer Förderung aus dem Innovationsfonds des Bundes in Höhe von 5,5 Millionen Euro möglich. Durch den Fonds werden Projekte gefördert, die neue Erkenntnisse zur Verbesserung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung bringen. Bis März 2021 läuft das Projekt noch. 

Neben BARMER, KV Saarland und SPG beteiligen sich an SaarPHIR die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die Knappschaft Bochum – Regionaldirektion Saarbrücken, die DAK Rheinland-Pfalz/Saarland, die IKK Südwest, die Techniker Krankenkasse Saarland, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – Landwirtschaftliche Krankenkasse, der BKK Landesverband Mitte, die Kaufmännische Krankenkasse und der Verband der Ersatzkassen. Weitere Projektpartner sind die Apothekerkammer des Saarlandes, die Ärztekammer des Saarlandes, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Saarland, der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz.

 

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