HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Am Dienstag, 12. Dezember, wurde im VHS-Zentrum am Schlossplatz in Saarbücken die  im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführte Dialogreihe „Saarländischer Dialog zum Bundesteilhabegesetz“ fortgesetzt. Vor 200 Vertreterinnen und Vertretern der  Betroffenenverbände, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und sonstigen interessierten Personen informierte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie das Landesamt für Soziales über die gesetzlichen Veränderungen aufgrund des Bundesteilhabegesetzes und den Stand zur Umsetzung dieses Gesetzes im Saarland.

Im Dezember 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, welches die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zum Ziel hat. Es gilt als Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft.  Die Umsetzung dieses in mehreren Reformstufen in Kraft tretenden Gesetzes bedarf vielfältiger Umsetzungsschritte auf Landesebene:

Im Saarland erhalten aktuell ca. 9.800 Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe durch das Land als allein zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe. Mit der Bestimmung des Saarlandes als Träger der Eingliederungshilfe soll auch zukünftig die aktuelle Rechtslage beibehalten werden, d.h. das Land wird auch künftig allein zuständiger Leistungsträger der Eingliederungshilfe bleiben.

Neben der  Schaffung der rechtlichen Grundlagen steht u.a. die Neuverhandlung des Landesrahmenvertrages Saarland auf der Agenda. An der Erarbeitung wird zukünftig erstmalig auch eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung mitwirken. Weitere Themenfelder, die im Rahmen der Veranstaltung beleuchtet wurden, waren u.a. die Interdisziplinäre Frühförderung, das Budget für Arbeit, die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung und das Gesamtplanverfahren mit dem Instrument der Bedarfsermittlung.

 

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