Die saarländische Sozialgerichtsbarkeit feiert am 19. Juni 2019 ab 11.00 Uhr ihr 60-jähriges Bestehen mit einem Festakt in der Ludwigskirche in Saarbrücken.

Nach einer Begrüßung durch den neuen Präsidenten des Landessozialgerichts, Steffen Dick, und einem Grußwort des Ministerpräsidenten Tobias Hans wird der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, eine Festansprache mit dem Titel „70 Jahre Sozialstaatsgebot – 60 Jahre saarländische Sozialgerichtsbarkeit“ halten. Umrahmt wird die Veranstaltung durch das Orchestre Symphonique SaarLorraine.

Im Anschluss an den Festakt lädt der Ministerpräsident die Festgäste, zu denen neben Minister der Justiz, Peter Strobel, Staatssekretär Roland Theis sowie den Präsidentinnen und Präsidenten anderer Landessozialgerichte Vertreter aus Politik, Justiz, Verwaltung und Verbänden gehören, die geladenen Gäste zu einem Empfang in die Staatskanzlei ein.

Seit 1954 ist die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland eine von fünf Gerichtsbarkeiten. Im Saarland wurde sie zum 1. Januar 1959 eingeführt. Sie ist u.a. zuständig für Angelegenheiten der Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung), der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), der Sozialhilfe, der Schwerbehinderung und des sozialen Entschädigungsrechts. Sie besteht im Saarland aus dem Sozialgericht für das Saarland und dem Landessozialgericht für das Saarland mit insgesamt 22 Richtern.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein