Statistisch gesehen wurden die Telefondaten jedes Saarländers und jeder Saarländerin innerhalb von nur neun Monaten mehr als 18 Mal an die Polizei übermittelt. Denn allein zwischen September 2018 und Juni 2019 wurden insgesamt 18.781.886 Verkehrsdatensätze übermittelt, im Rahmen von 439 Funkzellenabfragen. Betroffen waren 4.658.818 Anschlüsse (wobei einzelne Anschlüsse auch mehrfach betroffen gewesen sein können).

Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Innenpolitikers Dennis Lander hervor. „Bei jeder Funkzellenabfrage erhält die Polizei Auskunft über alle Verbindungen, die alle Handys im Bereich eines bestimmten Funkmastes aufbauen, etwa wer wann wen anruft, eine SMS schreibt oder mobiles Internet nutzt“, so Lander.

„In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle lagen nach Angaben der Polizei keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass der Tatverdächtige ein Mobiltelefon benutzt haben könnte. Und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle hat die Funkzellenabfrage nach Angaben der Polizei auch keine neuen Erkenntnisse gebracht. Trotzdem wird im Saarland immer mehr von dieser Methode Gebrauch gemacht. Angesichts dieser Zahlen stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die saarländische Polizei wirklich noch mehr Befugnisse erhalten muss, um Kommunikationsdaten zu erheben, abzufragen und zu speichern, wie es Innenminister Bouillon plant.

Das Abgreifen von Handydaten greift in die Privatsphäre und damit in die Grundrechte ein, trotzdem ist es für die Polizei inzwischen zur Routine geworden. Und zwar offenbar ohne dass dies im Kampf gegen schwere Kriminalität nötig oder hilfreich wäre. Um die Saarländerinnen und Saarländer regelmäßig darüber zu informieren, in welchem Ausmaß ihre Daten erfasst und gespeichert werden, sollte die Polizei wie in Berlin einmal im Jahr Auskunft über ihre Überwachungsmaßnahmen geben müssen.“

Link zur Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Dennis Lander: www.landtag-saar.de

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