Der Geschädigte schöpfte allerdings im Vorfeld Verdacht und informierte die Ermittlungsbehörden von dem vereinbarten Treffen. Daher konnten am 23.2.2018 die beiden hier Angeschuldigten unmittelbar vor dem Austausch des Geldes in Lebach durch Spezialkräfte der Polizei festgenommen werden.

Beide in Frankreich wegen Vermögensdelikten bereits mehrfach vorbestraften Angeschuldigten befinden sich seit dem Tag ihrer Festnahme am 23.2.2018 in Untersuchungshaft in der JVA Saarbrücken respektive der JVA Zweibrücken. Sie haben sich zu dem Tatvorwurf bisher nicht eingelassen. Die Ermittlungen gegen weitere Bandenmitglieder dauern an.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.

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