Dass die Kommunen diese Rückführung auch tatsächlich leisten, dafür werden wir einen entsprechenden Anreiz schaffen. Nach der bisherigen Rechtslage dürfen Überschüsse nur zur Tilgung von Kassenkrediten verwendet werden. Wir werden im Rahmen des Saarlandpaktes das Haushaltsrecht neu gestalten, und zwar so, dass über den Tilgungsplan hinausgehende Überschüsse für Investitionen genutzt werden dürfen. Die Kommunen ernten also in Form von größeren finanziellen Handlungsspielräumen unmittelbar die Früchte ihrer Anstrengungen. Meine Damen und Herren, die Kommunen werden damit innerhalb von 45 Jahren voll und ganz von Kassenkrediten befreit sein! 

Durch die Entschuldung der Kassenkredite durch das Land stellen wir nicht nur die Handlungsfähigkeit der Kommunen für die Zukunft sicher. Vielmehr stärken wir auch mittelbar ihre Investitionskraft, da wir damit ja auch einen Teil des Schuldendienstes übernehmen. Das ist aber noch nicht alles. Wir werden auch unmittelbar die Investitionskraft der Kommunen stärken, indem wir ihnen jährlich weitere insgesamt 20 Millionen Euro bereitstellen. Davon fließen 15 Millionen an die Kommunen, die am Saarlandpakt teilnehmen, die restlichen 5 Millionen an die Kommunen, die keine oder nur wenig Kassenkredite aufgenommen haben. Es ist klar, dass solche Kommunen, die in der Vergangenheit sorgsam und sparsam gewirtschaftet haben, nicht bestraft werden dürfen, indem sie leer ausgehen. Die weiteren Einzelheiten der Umsetzung werden im Spitzengespräch mit den Vertretern der kommunalen Seite geklärt werden. 

Zur weiteren Stärkung der kommunalen Investitionen stehen die ohnehin schon zugesagten KELF-Mittel von 2020 bis 2022 in Höhe von 13 Millionen, 9 Millionen und 4 Millionen Euro zur Verfügung, sofern der Haushaltsausgleich bereits bis zum Jahr 2020 erreicht wird. Dies ist noch zu entscheiden und soll mit den Kommunalen Spitzenverbänden beraten werden. 

Wir halten uns, meine Damen und Herren, bei dem Saarlandpakt streng an das Prinzip des Förderns und Forderns: Voraussetzung für die Auszahlung der Investitionshilfen ist der Haushaltsausgleich und der regelgebundene Abbau der aufgelaufenen Kassenkredite. Die Überwachung der Tilgung sowie des Haushaltsausgleichs erfolgt durch ein eigenes dem kommunalen Sanierungsrat entsprechen- des Gremium auf Basis transparenter Entscheidungen. Der Präsident des Landesrechnungshofs soll dem Gremium als Mitglied angehören. Die Entscheidungen des Gremiums werden transparent im Internet veröffentlicht. Auch dem Rechnungshof wird als unabhängiger Instanz Gelegenheit für Sondervoten und Stellungnahmen an dieser Stelle im Internet gegeben. Jede Bürgerin und jeder Bürger ebenso wie die Medien werden sich damit selbst ein Bild davon machen können, wie die Rückführung der Kassenkredite vor Ort voran schreitet. Auch das, meine Damen und Herren, ist Teil unseres Saarländischen Weges. 

Weiterlesen auf Seite 6

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein