Der Saarlandpakt als Lösung für unsere Kommunen

Mit dem Saarlandpakt fließen Jahr für Jahr 50 Millionen Euro an die Kommunen. Diese Summe werden wir bestmöglich zur Sanierung der kommunalen Haushalte einsetzen. Wir bieten der kommunalen Gemeinschaft die Entschuldung eines Teils ihrer Kassenkredite in Höhe von einer Milliarde Euro an. Damit eröffnen wir den Kommunen neue Gestaltungsspielräume für zukunftsweisende Investitionen. 

Wir wollen rund die Hälfte der Kassenkredite auf freiwilliger Basis auf das Land übertragen. Die Kredite werden dadurch zu Landesschulden. Die Übertragung kann abhängig von der jeweiligen Zinsbindung unmittelbar oder nach Verfügbarkeit erfolgen. Für bestehende besondere kreditvertragliche Bestimmungen, ins- besondere Zinsfestschreibungen, endfälligen Krediten oder sonstigen Maßnahmen zur Zinsabsicherung sind angepasste Lösungen vorgesehen. Kommunen ohne Kassenkredite erhalten einen angemessenen Ausgleich. 

Durch diese freiwillige Übertragung verschwindet auf einen Schlag die Hälfte aller Kassenkredite aus den Bilanzen der Gemeinden – also ein Soforteffekt, der in seiner Wirkung nicht zu unterschätzen ist. Denn die Entlastung und Besserstellung der Kommunen wird unmittelbar greifbar. 

Die Finanzierung von Zins- und Tilgung für die übertragenen Kassenkredite erfolgt vollständig zu Lasten des Landeshaushaltes. Hierfür setzen wir bei dem Volumen in Höhe von 1 Milliarde Euro jährlich 30 Millionen Euro ein. Diese Kredite werden mit einem klugen Zinsmanagement innerhalb von 45 Jahren getilgt sein. Das Land übernimmt den vollständigen Schuldendienst für den übernommenen Teil der Kassenkredite. 

Diese Zusage des Landes ist allerdings geknüpft an die Verpflichtung der Kommunen, die bei ihnen verbleibenden Kassenkredite nach einem verbindlichen Rückführungsplan zu tilgen. Sie sind innerhalb von 45 Jahren – grundsätzlich im Rahmen von Annuitätendarlehen oder mindestens gleichwertigen Lösungen – zurückzuführen. Hierbei verbleiben die Kassenkredite bei den entsprechenden Instituten. Die Kommunen erfahren überdies eine umfassende Beratung und Unterstützung bei ihrem Zinsmanagement. Zur Optimierung bietet sich insbesondere auch eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit an. Beim Rückführungsplan werden konjunkturelle Schwankungen in geeigneter Weise berücksichtigt in Analogie zur bestehenden KELF-Systematik. Mit anderen Worten: Hier wird auf ein bewährtes und bekanntes Instrument zurückgegriffen. 

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