„Mir war wichtig, dass wir mit der neuen GOS-Verordnung die künftigen Abiturientinnen und Abiturienten besser auf das Studium oder eine berufliche Bildung vorbereiten: Denn wer schon in der Schule seine Neigungen und Talente vertiefen kann, findet leichter seinen Weg bei Berufs- oder Studienfachwahl“, so der Minister.
Die GOS-Verordnung wurde mit Vertretern und Vertreterinnen von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen sowie außerschulischen Partnerinnen und Partnern breit diskutiert. Ab dem Schuljahr 2018/2019 tritt die neue GOS-Verordnung in Kraft.
Schülerinnen und Schüler, die jetzt in die Einführungsphase der Oberstufe kommen, werden dann schon das Abitur nach der neuen GOS-Verordnung ablegen, also am Gymnasium die Klassenstufe 10 beziehungsweise in der Gemeinschaftsschule oder in Beruflichen Oberstufengymnasien die Klassenstufe 11 des nächsten Schuljahres.