Gerade die Verfassung des Saarlandes, die am 17. Dezember 2017 ihr 70-jähriges Bestehen feierte, nimmt ausdrücklich auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler Bezug, wie z. B. auf die Kinderrechte in Artikel 25 SVerf oder auf das Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und die Bildung zu bestimmen, in Artikel 26 SVerf. Daneben haben selbstverständlich auch die Grundrechte des Grundgesetzes einen Bezug zum persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler, der gut veranschaulicht werden kann. Geeignete lehrplanrelevante Anknüpfpunkte gibt es insbesondere in den Fächern Sachunterricht, Gesellschaftswissenschaften sowie in Sozialkunde/Politik und Geschichte.

Das Programm ergänzt das erfolgreiche Projekt „Kinderrechte, Menschenrechte – Richter gehen an Schulen“, welches das Adolf-Bender-Zentrum (ABZ) in Kooperation mit dem Richterbund und dem Justizministerium im Jahr 2009 ins Leben gerufen hat. In diesem Projekt konnten allerdings bisher nur wenige Schulen pro Jahr sehr intensiv betreut werden. Hier setzt die neue Initiative an. Mit ihr können künftig viel mehr Schulen – auch weiterführende Schulen – erreicht werden.

Die Schulen, an denen bereits Besuche von Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten stattgefunden haben, zeigen sich begeistert und äußern den Wunsch nach Folgeterminen sowie nach gemeinsamen Verhandlungsbesuchen.

 

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