Im Bereich der Gewaltkriminalität sind die Fallzahlen mit 2.685 erfassten Straftaten (2016: 2.728) für das Berichtsjahr 2017 leicht rückläufig (-43 Fälle/-1,6 %). Wenngleich sich die Anzahl der Tatverdächtigen insgesamt um 145 auf 2.531 Tatverdächtige (-5,1 %) rückläufig entwickelt hat, steigt jedoch der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen um 11 auf 867 Tatverdächtige (+1,3 %).

Im Gegensatz zum Vorjahr stieg die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung auf insgesamt 658 Fälle (+152 Fälle/+30,0 %). Ursächlich hierfür dürften vornehmlich die gesetzlichen Neuerungen im Sexualstrafrecht zum Jahresende 2016 sein. So wurde u. a. der § 177 Strafgesetzbuch (StGB) neugefasst. Dieser umfasst jetzt nicht nur sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, sondern auch den Tatbestand des sexuellen Übergriffs, wonach sich künftig auch derjenige strafbar macht, der sich bewusst über den erklärten oder erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt (sogenannter „Nein-heißt-Nein-Grundsatz“). Die PKS 2017 weist für das Jahr 2017 25 Fälle sexueller Übergriffe aus.

Ergänzend hierzu wurde § 184i StGB – Sexuelle Belästigung – neu eingeführt. Dieser stellt künftig Handlungen unter Strafe, die bis dato entweder nicht oder als Beleidigung auf sexueller Grundlage nach § 185 StGB erfasst wurden, was zu einer Fallverlagerung von Delikten in den neuen Tatbestand führte. Für das Berichtsjahr registrierte die PKS 117 Fälle der sexuellen Belästigung gemäß § 184i StGB. Die erhöhte Sensibilisierung von Opfern sexueller Gewalt, u. a. auch durch die Medienberichterstattung (#MeToo-Debatte) dürfte sich ebenfalls fallzahlensteigernd ausgewirkt haben.

Wie bereits im Januar dieses Jahres von Innenminister Klaus Bouillon bekannt gegeben, sind die Straftaten im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls rückläufig. Hier registrierte die Polizei im Berichtsjahr 1.391 Straftaten (2016: 1.947), was einem Rückgang von 28,6 % (-556 Fälle) entspricht. Die Aufklärungsquote konnte auf 27,0 % (2016: 16,6 %) gesteigert werden.

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