Auch im Bereich der Krankenversicherung und der Pflege ermöglichen die Länder durch ihre Zustimmung weitreichende Fortschritte und Verbesserungen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird ab 1. Januar 2019 die paritätische Finanzierung in der Krankenversicherung wieder eingeführt. Durch das Sofortprogramm Pflege wird der Personalengpass in der Pflege durch die Schaffung von 13.000 neuen Stellen in der stationären Altenpflege verringert und die Versorgungsqualität verbessert. Hiervon profitiert insbesondere auch das Universitätsklinikum des Saarlandes.

Mit dem ebenfalls verabschiedeten Familienentlastungsgesetz werden Familien unter anderem durch die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019, die Anpassung des Kinderfreibetrages und die Erhöhung des Grundfreibetrages mit rund zehn Milliarden Euro entlastet.

Positive Effekte für das Saarland wird darüberhinaus auch das von den Ländern gebilligte Gesetz zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Infrastrukturvorhaben haben. Damit setzen Bund und Länder ein klares Zeichen für Effizienzsteigerungen beim Bau von zukunftsgerechten Verkehrsprojekten bei Wahrung der Umweltinteressen.

Schließlich sprach sich die Länderkammer einstimmig für die Wahl von Prof. Dr. Stephan Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts aus.

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