Unter anderem ist dabei eine erhebliche Aufstockung der Bundeshilfen für den öffentlichen Personennahverkehr durch eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – vorgesehen, über das der Bundesrat heute abschließend beraten hat. Für eine erfolgreiche Verkehrswende werden Ländern und Kommunen zukünftig für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen. Durch Änderungen im Regionalisierungsgesetz werden die Länder zudem mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene erhalten.

Nachdem sich die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Beginn des Jahres für eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ausgesprochen hat, befasste sich die Länderkammer heute abschließend mit dem Gesetzentwurf. Nach der so genannten Entscheidungslösung bleiben Organspenden in Deutschland weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Neu ist, dass Bürgerinnen und Bürger regelmäßig nach ihrer Organspendebereitschaft gefragt werden sollen. Damit soll die Zahl der Organspenden erhöht werden. Damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Spendebereitschaft möglichst einfach dokumentieren, aber auch jederzeit ändern und widerrufen können, wird ein bundesweites Online-Register eingerichtet.

Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 13. März 2020 statt.

 

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