Mit einer weiteren Initiative setzt sich das Saarland für Verbesserungen, insbesondere für Alleinerziehende ein. Demnach sollen die Kosten für die Begleitung des Kindes, im Falle einer stationären Unterbringung für Rehamaßnahmen, länger als bisher übernommen werden. Die Entschließungsanträge wurden nach der Vorstellung zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Ein weiteres Vorhaben das die Bundesregierung auf Drängen der Länder aufgegriffen hat, ist die Schließung von Strafbarkeitslücken beim Phänomen des sogenannten Upskirtings. Beim Upskirting wird Personen absichtlich und zumeist heimlich unter die Bekleidung fotografiert oder gefilmt, um Bildaufnahmen des Intimbereichs herzustellen zu können. Die betroffenen Personen können sich häufig nicht oder nur unzureichend wehren. Nachdem das Saarland bereits im vergangenen Herbst einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt hatte, griff die Bundesregierung das Vorhaben auf, mit dem vorhandene Strafbarkeitslücken geschlossen werden sollen.

Darüber hinaus hatte das Saarland den Bund im vergangenen Jahr über eine Bundesratsentschließung zum Verbot sogenannter Konversionstherapien aufgefordert.  Die Länder nahmen in der heutigen Sitzung zum daran anknüpfenden Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung. Ziel dabei ist es, Therapien, mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen, zu verbieten und insbesondere Minderjährige besser davor zu schützen.

Einen weiteren Schwerpunkt der heutigen Sitzung bildeten verschiedene Infrastrukturgesetze der Bundesregierung, mit denen insbesondere mehr Mittel für die kommunale Infrastruktur und einen starken und attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitgestellt werden sollen.

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