Zusätzlich soll mit Verschärfungen beim Cybergrooming der Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert werden. Die Länder stimmten dabei heute einem Gesetz der Bundesregierung zu, mit dem künftig auch der Versuch eines sexuellen Kontakts zu Kindern im Internet strafbar sein soll. Anders als bisher werden künftig Fälle, in denen Täter entgegen ihrer Absicht nicht mit Minderjährigen, sondern tatsächlich mit Erwachsenen chatten, die sich zu Ermittlungszwecken als Kinder ausgeben, dann nicht mehr zur Straffreiheit führen.

Die Bundesregierung nahm im Gesetzgebungsverfahren die Forderung der Länder auf, den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit des Zugangs zu Plattformen, auf denen kinderpornographisches Material getauscht wird, zu schaffen, um so die Strafverfolgung zu verbessern und erleichtern.

Neu vorgestellt wurde zudem eine Initiative für Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Geschäfts- und Dienstreisen. Das Saarland fordert darin gemeinsam mit weiteren Ländern die europaweite Einführung einer Online-Meldeplattform für sogenannte A1-Bescheingungen, sowie Erleichterungen für kurze Dienst- und Geschäftsreisen.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Europäische Union mit ihrem einheitlichen Binnenmarkt ist eine Erfolgsgeschichte. Gerade im Saarland sind die Vorzüge des grenzüberschreitenden Verkehrs von Dienstleistungen und Waren gelebter Alltag. Insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen wir daher weniger Bürokratie. Bürokratieabbau durch Digitalisierung muss daher die Antwort lauten. Insofern blicke ich sehr zuversichtlich auf die weiteren Beratungen unseres heutigen Antrags.“

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