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In der ersten Plenarsitzung des Jahres beschloss der Bundesrat umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen fand dabei bei Enthaltung des Saarlandes keine Mehrheit im Länderkreis.

Ministerpräsident Tobias Hans: „Die Debatte über ein generelles Tempolimit sollten wir ideologiefrei führen. Ich bin skeptisch, inwieweit ein generelles Tempolimit die alleinige Antwort mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz ist. Wir haben weitaus größere Herausforderungen und Aufgaben in Deutschland vor uns. Für ein geordnetes Verfahren sollte sich jedoch zunächst der Bundestag hierzu eine abschließende Meinung bilden.“

Zentrale Ziele des Änderungspakets der StVO sind die Förderung von sicherer, klimafreundlicher und moderner Mobilität. Dabei soll insbesondere das Radfahren sicherer werden, indem der Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge gesetzlich festgeschrieben wird und auf Schutzstreifen für den Radverkehr zukünftig ein generelles Halteverbot gelten soll. Im Sinne einer klimafreundlichen Mobilität werden darüber hinaus weitere Anreize für Fahrgemeinschaften und Carsharing-Konzepte geschaffen.

Mit breiter Mehrheit unterstützen die Länder heute einen Vorstoß aus dem Saarland zum besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. In seinem Gesetzentwurf fordert das Saarland gemeinsam mit anderen antragstellenden Ländern, dass zukünftig Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben sollen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass Täter beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben.

„Der Schutz von Kindern hat höchste Bedeutung. Gerade deshalb müssen wir als Rechtsstaat sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen und Lücken schnellstmöglich schließen. Umso mehr freut es mich, dass die Länder heute unserem Vorschlag mit breiter Mehrheit gefolgt sind“, so Ministerpräsident Tobias Hans.

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