Bereits am Donnerstag hatte der Ausschuss für Grubensicherheit und Nachbergbau den vom Grubenwasseranstieg betroffenen Kommunalvertretern und dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag Gelegenheit geben, dem Ausschuss ihre Einschätzung zum Thema Grubenwasseranstieg in der Anhörung darzulegen. „Der gegenseitige Informationsaustausch bei diesem Thema ist äußerst wichtig. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der kommunalen Vertreter und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir in dieser Sache sehr ernst“, erklären der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Eugen Roth (SPD) und Günter Heinrich (CDU).

Antrag der Koalitionsfraktionen „Pläne der RAG Aktiengesellschaft zum Grubenwasser im Saarrevier: Sorgen der betroffenen Bürger ernst nehmen – Risiken für Mensch und Umwelt ausschließen!“

Der Landtag beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dem Grubenwasseranstieg und möglichen Folgen. „Wir wollen, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen. Außerdem ist uns wichtig, dass es ein transparentes Verfahren gibt. Aus diesem Grund haben die Koalitionsfraktionen den Ausschuss Grubensicherheit und Nachbergbau im April 2015 ins Leben gerufen“, sagt Heinrich.

Eugen Roth und Günther Heinrich verweisen auf einen entsprechenden Antrag, den die Koalitionsfraktionen für die kommende Plenarsitzung am 17. Januar eingebracht haben.
„Viele Bürgerinnen und Bürger im Saarland haben das Gefühl, dass im Zuge des aktuellen Verfahrens hinsichtlich der vorliegenden Anträge der RAG Aktiengesellschaft ihre Interessen und Sorgen nicht hinreichend ernst genommen werden und nicht ausreichend zählen. Mit der erneuten Befassung im Landtag des Saarlandes zeigen wir auf, dass die Landespolitik eine klare Haltung zum Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertritt“, sagt Roth.

Im Antrag haben die Koalitionsfraktionen auch eine klare Erwartung an den Antragssteller RAG gestellt: Die Kommunikation und Aufklärungsarbeit der RAG muss aktiv intensiviert werden, sodass es der Tragweite der gestellten Anträge und des bestehenden hohen Informationsbedürfnisses der saarländischen Bevölkerung gerecht wird.

„Wir dürfen weder das Problem und die Verantwortung an die nächste Generation weiterschieben, noch dürfen die Bürgerinnen und Bürger einem Risiko ausgesetzt werden. Deshalb bleibt das oberste Gebot bei allen Verfahrensschritten weiterhin, dass Gefährdungen von Mensch und Umwelt zwingend ausgeschlossen sein müssen“, sagen Roth und Heinrich.

 

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