Symbolbild

Diese Woche  wurde im Bundeskabinett das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und das damit verbundene „Sofortprogramm Pflege“ verabschiedet. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Magnus Jung, erklärt dazu: 

„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Situation der Beschäftigten in der Pflege zu verbessern: Ab Januar können 13.000 Pflegekräfte in den stationären Altenpflege eingestellt werden und jede zusätzliche Pflegestelle in den Krankenhäusern wird  künftig refinanziert. Zudem sind die zusätzlichen Finanzmittel künftig so zweckgebunden, dass das Geld auch in der Pflege ankommt, anstatt zur Deckung von Investitionskosten der Krankenhäuser verwendet zu werden.“ 

Darüber hinaus trage man ab dem Jahr 2020 der Forderung nach verpflichtenden Personaluntergrenzen im stationären Bereich Rechnung: „Das war eine Kernforderung der SPD in den Koalitionsverhandlungen auf Landes- und Bundesebene.“ Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf seien erste wichtige Voraussetzungen für Verbesserungen in der Pflege geschaffen worden. Damit der Bedarf an mehr Pflegepersonal aber gedeckt werden könne, müsse der Pflegeberuf durch verbesserte Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung attraktiver werden.

Laut einem Bericht der Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) können allein im Saarland aufgrund des Fachkräftemangels zur Zeit fast 2000 Pflegebedürftige nicht ambulant versorgt werden. Jung sieht hier das Land und die Landkreise in der Pflicht, eine valide Datenbasis zu schaffen um den Mehrbedarf einschätzen zu können. 

In der kommenden Gesundheitsausschusssitzung werde die Versorgungsituation in der ambulanten Pflege daher erneut Thema sein. Letztendlich sei aber auch insbesondere in der ambulanten Pflege dem Fachkräftemangel nur durch deutlich bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung zu begegnen.“

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