„Mit diesen Maßnahmen werden wir das im Jahr 2016 von mir angestrebte Ziel – die Schaffung von 1000 Pflegestellen im Saarland bis zum Jahr 2020 – erreichen können, wenn die Krankenhausträger und die Träger der Pflegeeinrichtungen bereit sind, die Gesetzesvorgaben umzusetzen,“ betont Bachmann.

Das Gesetz wird auch Inhalte haben, mit denen nicht alle Player im Krankenhausbereich einverstanden sind, so soll ab 2020 die Finanzierung der Pflegepersonalkosten durch eine eigene krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden und die Personalausstattung soll auf der Basis eines Pflegequotienten geregelt werden. 

„Grundsätzlich begrüße ich diese Regelungen“, so die Ministerin. „Sicherlich wird man über die konkrete Ausgestaltung noch im parlamentarischen Verfahren reden. Dessen ungeachtet, gehe ich von einer Zustimmung im Bundesrat aus, sodass die dringend notwendigen gesetzlichen Vorgaben auch wie geplant in Kraft treten können. Die Pflege braucht unsere volle Unterstützung! Dafür setze ich mich ein!“

 

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