Und fügte an: „Wie auch schon in der quälend langen Phase der Verhandlungen vor dem Brexit ist es von ganz entscheidender Bedeutung, dass Europa sich nicht durch die Regierung Johnson auseinanderdividieren lässt. Großtuerische Drohungen mit einem Austritt ohne Folgeabkommen können nicht beeindrucken. Das Vereinigte Königreich hat mindestens ein ebenso großes Interesse an einer geregelten Partnerschaft wie die Länder der Europäischen Union.“

Bereits die letzte EU-Kommission hatte unter VP Frans Timmermans ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit ein der EU vorgelegt, welches die in den EU-Verträgen festgeschriebenen Grundwerte besser schützen soll. Anlass sind insbesondere die Bedenken über justizpolitische Vorstöße in Polen und Ungarn auf die die Europäische Union mit dem sog. Art. 7 Verfahren reagiert hat. Diese können bis hin zur Suspendierung des Stimmrechts eines Mitgliedstaates im Rat der Europäischen Union führen. Allerdings soll im Rahmen dieser Agenda auch die Umsetzung von EU-Recht besser kontrolliert werden und auch schneller mit Vertragsverletzungsverfahren reagiert werden.

Die von der Leyen Kommission setzt diese Agenda nun fort und kündigt in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2020 einen jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten der EU an. Mittels dieses Peer-Review Prozesses soll bereits auf präventiver Ebene auf politische Entwicklungen zulasten der Rechtsstaatlichkeit reagiert werden. Der Bericht wird im dritten Quartal 2020 erwartet.

Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 31. Januar 2020 verlassen. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Übergangsphase binnen derer die EU und Großbritannien ein Abkommen über die zukünftigen Beziehungen aushandeln wollen.

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