Als völlig neben der Sache liegend bezeichnete Oskar Lafontaine die Stellungnahme des Saarbrücker Staatsrechtlers Gröpl zu seiner Forderung der bosnischen Preventgruppe die Verfügungsgewalt über die Neue Halberg Guss  zu nehmen. Die aktuelle Frage sei nicht, ob ein Betrieb verstaatlicht werden könne, sondern ob der Staat tatenlos zusehen dürfe, wenn 1500 Beschäftigte durch die mutwillige Zerstörung ihrer Arbeitsplätze enteignet würden. 

Dazu sage der Staatsrechtler bedauerlicherweise kein Wort. Vielmehr lasse er durch seine Feststellung, die geschichtlichen Erfahrungen „haben sattsam bewiesen, dass eine Staatswirtschaft Arbeitsplätze erst recht nicht garantieren könne“ eine befremdliche ideologische Befangenheit und Uninformiertheit erkennen. Sowohl Saargummi in Büschfeld als auch die Schraubenwerke Beckingen seien durch chinesische Staatskonzerne stabilisiert worden, nachdem wechselnde private Investoren, Heuschrecken genannt, diese traditionsreichen saarländischen Betriebe fast ruiniert hätten.

Das müssten auch die CDU-Landtagsabgeordneten Gillen und Speicher wissen, so Lafontaine weiter. Hätte die saarländische Landesregierung in den 90er Jahren nach dem Motto „Privat vor Staat“ gehandelt, dann gäbe es die saarländischen Stahlindustrie in der heutigen Form nicht mehr. Seinen Kritikern müsse auch bekannt sein, dass das Land Niedersachsen an VW mit über 20 Prozent Beteiligung eine Sperrminorität habe und das aus gutem Grund.

Die langjährige und tragfähige Lösung, die die CDU-Politiker zu Recht forderten, sei mit der bosnischen Preventgruppe bei NHG ebenso wenig zu erreichen wie früher bei Saargummi in Büschfeld  und den Schraubenwerken Beckingen mit „Heuschrecken“ als Anteilseignern. 

Die chinesischen Staatskonzerne gewährleisten, nach den bisherigen Erfahrungen, in Büschfeld und Beckingen eine langfristige Unternehmensplanung und die Gesellschafterstruktur bei Saarstahl und VW zeigt ebenso, dass Verstaatlichungen oder Staatsbeteiligungen sehr wohl geeignet sind, eine langfristige und tragfähige Lösung bei NHG zu garantieren.

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