HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Nachdem das Oberlandesgericht beide Klagen der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz auf Schadenersatz gegen den Ex-Projektsteuerer Marx abgewiesen und dies damit begründet hat, dass die umstrittenen Verträge unter Mitwirkung und mit Wissen der politisch Verantwortlichen geschlossen wurden, fordert DIE LINKE die damalige Kultusministerin und heutige Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) erneut auf, die bestehenden Widersprüche aufzuklären. Oskar Lafontaine erklärt:
Oskar Lafontaine, MdL Foto: www.linksfraktion-saarland.de
Oskar Lafontaine, MdL
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„Das Oberlandesgericht hat nun ebenso wie das Saarbrücker Landgericht im Dezember 2014 auf ein Gespräch zwischen dem damaligen Geschäftsführer der Stiftung, Melcher, der damaligen Kultusministerin Kramp-Karrenbauer und dem damaligen Staatssekretär Wack über eine Beauftragung des Projektsteuerers verwiesen. Die Ministerpräsidentin hat vor dem Untersuchungsausschuss allerdings bestritten, dass es ein solches Gespräch gegeben hat und gesagt: ‘Die Änderungen der Honorarhöhen des Projektsteuerers erfolgten ohne Wissen des Kuratoriums und der Kuratorin.’ Im November 2014 hat die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung erklärt, ‘dass am 4. März 2009 um 7.30 Uhr der damalige Lenkungsausschuss Kulturmeile getagt hat… Der Lenkungsausschuss Kulturmeile entscheidet nicht über die Beauftragung des Projektsteuerers. Vielmehr beschäftigte er sich mit Themen wie der Umsetzung der Kulturmeile, insbesondere die Umfeldgestaltung der Hochschule für Musik sowie die Kulturbibliothek. Diesen Termin haben mehrere Zeugen so bestätigt. Es gab auch im Umfeld dieses Treffens kein Gespräch zur ergänzenden Beauftragung des Projektsteuerers.’ Diese Widersprüche müssen aufgeklärt werden. Durch das Gerichtsurteil steht erneut der Vorwurf im Raum, dass die Ministerpräsidentin Parlament und Öffentlichkeit getäuscht hat. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab. Aber wir sind der Auffassung, dass der Landtag sich mit diesem Thema befassen muss.”
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