Luksic dazu: “Die Antwort der Bundesregierung verdeutlicht eindrucksvoll, dass in diesem Bereich noch viel getan werden muss. RAG und Landesregierung sind hier in der Bringschuld. Alle Betreiber von Infrastruktur haben darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung der jeweiligen Infrastruktur nach aktuellem Stand nicht ausgeschlossen werden kann.

Gerade bei Tunnels oder Brücken darf eine Beschädigung aber nicht leichtfertig ermöglicht werden, weil ohne umfassende Prüfung genehmigt wurde. Weder eine Gefährdung der Gesundheit der Nutzer noch eine signifikante Einschränkung des Verkehrs sind akzeptabel. Hierfür müssen RAG und Landesregierung Vorsorge treffen, hier bleiben noch viele Fragen offen. Die potentiellen langfristigen Schäden für die öffentliche Hand sind immens.“

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