Die Bundesregierung zeigt in einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Oliver Luksic (FDP) deutlich auf, dass die Wegeinfrastruktur im Saarland durch einen Anstieg des Grubenwassers, wie von der RAG geplant, deutlich gefährdet wäre. Bundesstraßen, Bahnstrecken und Wasserstraßen wären genauso potenziell betroffen wie beispielsweise Tunnel oder Brücken.

Unter anderem legt die Bundesregierung basierend auf einer Stellungnahme des LfS dar, dass „das durch die RAG vorgelegte Gutachten nicht geeignet sei, die durch den Anstieg des Grubenwassers bedingten Bodenbewegungen an der Oberfläche realistisch abzuschätzen“. Bundesfernstraßen können somit überall da potentiell beeinträchtigt werden, wo aufgrund des Grubenwasseranstiegs Bodenbewegungen möglich sind.

Besonders kritisiert wurde, dass im Gutachten der RAG ein zu kurzer Abbauzeitraum angenommen wurde und man von falschen tektonischen Annahmen ausging. Das LfS fordert eine detailgenaue Bewertung auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den geologischen Karten und den durch den Abbau bekannt gewordenen Störungszonen, damit festgelegt werden kann, welche Bundesfernstraßen und welche einzelnen Verkehrsbauwerke einer gesonderten Überwachung bedürfen.

Ebenso zeigt die Antwort der Bundesregierung mit Hinweis auf die Stellungnahmen der Deutschen Bahn und des Wasserstraßen- und Schiffartsamts Saarbrücken, dass verschiedene Infrastrukturbauwerke durch einen Grubenwasseranstieg gefährdet sein könnten. Leider hat auch hier das Gutachten der RAG keinen Beweis für die Sicherheit der Bauwerke erbracht.

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