Der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sebastian Thul begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Numerus Clausus im Studiengang Medizin:

„Nun steht es schwarz auf weiß: der Numerus Clausus im Medizinstudium ist verfassungswidrig. Das ist eine wegweisende Entscheidung, die wir bereits seit Jahren fordern. Mit Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit hatte das Auswahlverfahren nur wenig zu tun, der Zugang zum Studiengang war seit Jahren nur eingeschränkt möglich. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht den Weg geebnet zu einem gerechteren und freien Bildungssystem an den Hochschulen. Eine Neuregelung der Auswahlkriterien und auch der Hochschulfinanzierung muss nun folgen.“

Thul sieht hier auch den Bund in der Pflicht, den Ländern bei der Situation der Hochschulen unter die Arme zu greifen. „Der Bund darf sich nicht weiter einer Unterstützung entziehen. Eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen und damit die Möglichkeit für die Länder, mehr Studienplätze anzubieten steigert die Qualität der Hochschulen.“

An der Universität des Saarlandes wird bereits im Bereich Medizin weit über den eigenen Bedarf ausgebildet. Und auch das Auswahlverfahren im Medizinstudium wurde im Saarland bereits im Rahmen der Möglichkeiten angepasst. „Wir haben beim Auswahlverfahren einen wichtigen Punkt geändert: Erfahrungen in der Pflege vor dem Studium werden berücksichtigt und bei der Zulassung zu einem Studienplatz angerechnet.“

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