Von AnRo0002 - Eigenes Werk, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18009549

„Die Länder begrüßen die heutige Entscheidung der Bundesregierung, den im Februar seitens des Bundesrates verabschiedeten Antrag aller Länder auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu unterstützen. Es ist ein starkes Signal einer wehrhaften Demokratie, dass der Bund und alle 16 Länder in dieser Frage ein gemeinsames Ziel verfolgen und dies nun auch gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten werden.“

Die Länder hatten sich im Rahmen der Jahres-Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Saarbrücken verständigt, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung einzuleiten. 

Im Februar 2018 haben sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat eingebracht und einstimmig verabschiedet. In seiner Entscheidung am 17. Januar 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die NPD die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. 

Im Rahmen dieses Urteils hat das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit aufgezeigt, eine derartige Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen wurden vom Gesetzgeber im Sommer 2017 geschaffen.

 

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