Nicht eingepreist in den Zahlen der Steuerschätzung sind die mit dem Brexit verbundenen Risiken sowie die möglichen negativen Auswirkungen eines nicht auszuschließenden weltweiten Handelskrieges und die damit einhergehende spürbare Verlangsamung des Welthandels. Abschließend stellte Peter Strobel fest: „Ab dem Jahr 2020 muss das Saarland die Schuldenbremse und die Tilgungsverpflichtungen gemäß Sanierungshilfengesetz einhalten, um die Sanierungshilfen in Höhe von 400 Mio. Euro jährlich zu erhalten. Dies muss auch in Zeiten konjunktureller Schwächephasen gelingen. Mit unserem Finanzplan haben wir hierfür die Grundlage geschaffen.“

Hintergrund:

Die 154. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ fand vom 23. bis 25. Oktober 2018 auf Einladung des Finanzsenators der Hansestadt Hamburg in Hamburg statt.

Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises Steuerschätzungen orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt. Ende Oktober/Anfang November erfolgt eine Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus fünf Folgejahre). Mitte Mai erfolgt eine zweite Steuerschätzung für den mittelfristigen Zeitraum (laufendes Jahr plus vier Folgejahre). Die Ergebnisse der Maisteuerschätzung sind u.a. Grundlage für die jährliche Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung.

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