Die 17 Krankenhäuser und Kliniken werden voraussichtlich sein: Universitätsklinikum Homburg, Caritas Krankenhaus Lebach, Klinikum Merzig, Marienhausklinik St. Josef Neunkirchen, Diakonie Klinikum Neunkirchen, Marienhausklinik Ottweiler, Knappschaftsklinikum Püttlingen, Klinikum Saarbrücken, Saarland Kliniken Saarbrücken, Caritas Klinikum St. Josef Dudweiler, Caritas Klinikum St. Theresia Saarbrücken, Marienhausklinikum Saarlouis, DRK Krankenhaus Saarlouis, Kreiskrankenhaus St. Ingbert, Marienkrankenhaus St. Wendel, Knappschaftsklinikum Sulzbach und SHG Kliniken Völklingen.

„Neben den zuschlagsberechtigten Krankenhäusern, möchten wir auch darauf hinweisen, dass allen anderen Krankenhäusern, die keine zusätzliche Vergütung für Vorhaltekosten der Notfallversorgung erhalten, selbstverständlich erlaubt sein wird, Notfälle zu behandeln. Es ist sogar ihre ausdrückliche Pflicht, wenn ein anderes Krankenhaus nicht erreichbar sein sollte“, so Ministerpräsident Hans und Gesundheitsministerin Bachmann abschließend.

 

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