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Das Saarland und Rheinland-Pfalz werden im Bundesrat eine gemeinsame Entschließung zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum einbringen. Dies kündigte Sozialstaatssekretär Stephan Kolling an. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um eine notärztliche Tätigkeit von Honorarärztinnen und -ärzten zu gewährleisten, ohne dass diese sozialversicherungspflichtig sind.  

Hintergrund: Insbesondere die Notarztstandorte in ländlichen Gebieten setzen seit Jahren neben angestellten Ärzten in Krankenhäusern auch Notärztinnen und Notärzte auf Honorarbasis ein. Werden diese bei ihren Statusprüfungen als fest angestellt eingestuft, muss der Träger oder Leistungserbringer entsprechende Versicherungsbeiträge zahlen bzw. nachzahlen. Auch der betroffene Arbeitnehmer hat Beiträge zu entrichten. Vor diesem Hintergrund könnte die Attraktivität, als Notarzt zu arbeiten, schwinden. Die Zahl der Notärzte könnte zurückgehen.
„Im Saarland sind bisher noch keine derartigen Probleme bekannt, in größeren Flächenländern könnte dies aber durchaus zu größeren Verwerfungen bei der Notarztversorgung führen. Aus Sicht der Patienten besteht deshalb Handlungsbedarf, um ein rechtssicheres honorarärztliches Modell im notärztlichen Bereich auch weiterhin möglich zu machen. Die Sicherstellung der Notarztversorgung ist ein hohes gesellschaftliches Gut und darf nicht in Frage gestellt werden“, betont der Staatssekretär.
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