„Jetzt noch schnell zum 18. Saarländischen Bauernhaus-Wettbewerb anmelden!“ – Umweltminister Reinhold Jost ist überzeugt: Auch in diesem Jahr werden sich wieder genügend Hausbesitzer finden, die mit ihren Anwesen die Teilnahmebedingungen erfüllen. 

„Bauernhäuser sind ein Bestandteil des kulturellen Erbes unserer Heimat. Der Wettbewerb soll all denen Anerkennung schenken, die zur Erhaltung und Pflege viel Arbeit, Zeit, Geld und Herzblut aufgebracht haben“, so Jost.

Wer beim Wettbewerb „Saarländische Bauernhäuser – Zeugnisse unserer Heimat“  mitmachen möchte, hat noch bis kommenden Freitag (10. 08. 2018) die Gelegenheit sich bei seiner Kreisverwaltung anzumelden. Gemeldet werden können Bauernhäuser und Arbeiterbauernhäuser im Saarland, die vor dem Jahre 1914 erbaut wurden. 

Jüngere, bis 1945 erbaute Häuser sind teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Entstehungszeit charakteristischen Gebäudetyp repräsentieren. Ob die Häuser heute noch landwirtschaftlich genutzt werden oder nicht, spielt keine Rolle. Auch das Innere der Gebäude ist von der Bewertung ausgenommen. 

Die Jury beurteilt unter anderem den Allgemeinzustand des Gebäudes, den Erhaltungs- und Pflegezustand sowie die handwerksgerechte Ausführung der Restaurierung einschließlich der Verwendung traditioneller Baumaterialien, die Gestaltung und den Zustand der zum Gebäude gehörenden Flächen mit ihrem Pflanzenbestand. 

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