Maßnahmen auf einen Blick:

Die Beitragssenkung im Zuge des saarländischen Gute-KiTa-Gesetzes ist aber nur ein wichtiger Teil von dreien. Im Fokus stehen auch weitere Qualitätsverbesserungen und der Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes.

• Beitragssenkung:
Für die Reduzierung der Elternbeiträge stellt das Land Mittel in Höhe von 45,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus nutzt das Land Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz, die dem Saarland bis Ende 2022 in Höhe von voraussichtlich 63,5 Millionen Euro zufließen werden. Konkret werden bis zum Jahr 2022 für die Beitragsreduzierung 46,3 Millionen Euro eingesetzt.

Bei der Kindertagespflege ist vorgesehen, die Landesförderung von 0,60 Euro auf 0,75 Euro pro Stunde und Kind zu erhöhen. So werden auch  Eltern entlastet, deren Kinder bei einer Tagespflegeperson betreut werden.

 Qualitätsausbau
Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird für bis zu 25 stärker belastete KiTas so verbessert, dass Erzieherinnen und Erzieher sich noch mehr Zeit für jedes einzelne Kind nehmen können. Dazu wird pro Gruppe zusätzlich eine Viertelstelle zur Verfügung gestellt.

Mehr Zeit für Leitungsaufgaben
KiTa-Leitungen erhalten künftig mehr Zeit, um intensiver konzeptionell zu arbeiten, um die Teamführung zu verbessern und Vernetzungs- und Verwaltungsaufgaben effektiver wahrzunehmen. Zudem können Erzieherinnen und Erzieher ohne Hochschulabschluss in Leitungsfunktionen eine zusätzliche Qualifizierung im Rahmen eines Zertifikatsstudienganges für diese anspruchsvolle Tätigkeit erlangen.

Erzieher*innen-Aus- und Weiterbildung
Gute KiTas brauchen gut ausgebildete und motivierte Erzieherinnen und Erzieher. Um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wird ab dem 01.08.2019 erstmals ein vergütetes und praxisintegriertes Ausbildungsmodell angeboten. Hierzu werden im Rahmen der Fachkräfteoffensive des Bundes 52 Ausbildungsplätze geschaffen. Zusätzliche 41 weitere Plätze werden mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes zu denselben Konditionen inklusive Praxisanleitung angeboten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Zuge des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ pädagogische Fachkräfte, die auf Grundlage einer Zusatzqualifikation eine besondere Tätigkeit in KiTas ausüben. Diese können dafür einen Aufstiegsbonus erhalten. Dieser kann bis zu 300 Euro pro Monat und Person betragen. Nach Interessenbekundungen von acht Trägern im Saarland können nun 16 Fachkräfte in den Bereichen Inklusion, Elternarbeit und Gesundheitspädagogik gefördert werden.

Sprachliche Bildung für die Kleinsten
Kinder lernen spielend. Nirgendwo gibt es so viele KiTas, in denen über Muttersprachler*innen oder speziell geschulte Kräfte die französische Sprache von klein auf vermittelt wird, wie im Saarland. Etwa 45 Prozent aller saarländischen KiTas arbeiten zweisprachig. Der bundesweite Durchschnitt zweisprachiger KiTas liegt bei zwei Prozent. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir fortschreiben und noch mehr KiTas zu bilingualen Einrichtungen machen.

Das Saarland wird seine Fachkräfte zudem durch den Zertifikatsstudiengang „Sprache und interkulturelle Bildung“ weiter qualifizieren. Der dreisemestrige Zertifikatsstudiengang vertieft die Kenntnisse in kultursensibler und inklusiver Arbeit. So können Familien und ihre Kinder mit Migrationshintergrund besser integriert und die Zielformulierungen des Bildungsprogramms für saarländische Krippen und Kindergärten weiter und nachhaltig implementiert werden.

• Ausbau eines bedarfsgerechten Platzangebotes
Das Saarland hat in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um das Platzangebot in KiTas weiter auszubauen. Insgesamt stehen mittlerweile saarlandweit 6.826 Krippenplätze (2012: 4.062) und  28.828 Kindergartenplätze (2012: 27.605) zur Verfügung.

Der Ministerrat hat darüber hinaus kürzlich neue Landesrichtlinien zur Förderung von Investitionskosten von KiTa-Baumaßnahmen auf den Weg gebracht. Damit kann die Schaffung zusätzlicher Plätze effektiver gestaltet werden.

Insbesondere mit Blick auf die Ballungsgebiete, wo der Raumbedarf am größten ist, sollen zukünftig sowohl die kurzfristige temporäre Anmietung von Räumlichkeiten, als auch die dauerhafte Anmietung von Gebäuden (als Ersatz für eine Investitionsmaßnahme) durch das Land unterstützt werden.

Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Bedarf schnell wächst, bauliche Maßnahmen aber in der Regel mindestens drei Jahre brauchen. Mit den neuen Regelungen werden Möglichkeiten geschaffen, schnell, flexibel und effektiv auf erhöhte Nachfragen zu reagieren.

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