Nach intensiven Vorbereitungen setzt das Saarland mit dem saarländischen Gute-Kita-Gesetz (Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes, kurz: SKBBG) ein starkes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Qualität und zur Senkung der Elternbeiträge um. Das Gesetz wurde vergangenen Mittwoch vom Saarländischen Landtag verabschiedet.

„Wir können sehr stolz auf unser saarländisches Gute-KiTa-Gesetz sein: Wir haben noch nie so viel Geld in die frühkindliche Bildung investiert. Wir nehmen mit der Unterstützung des Bundes rund 93 Millionen Euro in die Hand. Dabei freut mich vor allem, dass das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird – nämlich bei unseren Familien“, so Bildungsstaatssekretärin Christine Streichert-Clivot.

Entlastung für Familien

„Krippen und Kindergärten (KiTas) sind die ersten Bildungsstätten im Leben eines Kindes. Deshalb ist es wichtig, dass diese Bildungsstätten allen Kindern zur Verfügung stehen, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern“, sagt Streichert-Clivot.

Die halbe Strecke zur Beitragsfreiheit ist mit der Gute-KiTa-Offensive nun erreicht. Die KiTa-Beiträge werden schrittweise bis 2022 auf die Hälfte reduziert.

„Unser saarländisches Gute-KiTa-Gesetz bringt ab dem 1. August spürbare Entlastungen für Familien. In der Vergangenheit war die Inanspruchnahme von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder eine oftmals zu große finanzielle Hürde für Familien. Ungleichheit und soziale Ausgrenzung von Kindern müssen aufhören. Jedes Kind muss eine KiTa besuchen können. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass Eltern weniger für KiTas bezahlen müssen“, sagt Bildungsstaatssekretärin Christine Streichert-Clivot.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt ein Beispiel aus der Landeshauptstadt Saarbrücken. „Ab dem 1. August 2019 sinkt der Elternbeitrag in Saarbrücken für einen Ü3-Ganztagsplatz im Kindergarten von 182 Euro auf 147 Euro. Das ist eine Reduzierung des Elternbeitrages um 19 Prozent. Ein Krippenganztagsplatz für ein Kind unter drei Jahren sinkt von 368 Euro auf 302 Euro. Dies bedeutet eine Ersparnis in Höhe von 66 Euro. Das ist viel Geld für viele Familien und eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, so die Bildungsstaatssekretärin.

„Mit der Halbierung der KiTa-Beiträge für Eltern werden wir uns nicht zufriedengeben: Wir wollen langfristig die komplette Beitragsfreiheit“, so Streichert-Clivot.

Geschwisterregelung bringt zusätzlich enorme finanzielle Entlastung

Die Änderungen im SKBBG berücksichtigen auch die Anzahl von Kindern in einer Familie: „Mehrere Kinder müssen auch zu mehr Entlastung führen. Deshalb haben wir zusätzlich eine neue Geschwisterregelung auf den Weg gebracht, die zu enormen finanziellen Entlastungen der Familien führt“, sagt Streichert-Clivot.

Bei der Höhe des KiTa-Beitrages werden künftig alle kindergeldbrechtigten Kinder der Familie einbezogen. Das bedeutet zum Beispiel: Bei drei kindergeldberechtigten Kindern, die eine KiTa besuchen oder sich in Ausbildung befinden, zahlen Eltern für das erste Kind den vollen Betrag, für das zweite Kind nur noch 75 Prozent und für das dritte Kind 50 Prozent des Beitrags. Jedes weitere Kind, das kindergeldberechtigt ist, führt zu einer weiteren Ersparnis von 25 Prozent.

„Wir sorgen mit dem Gute-KiTa-Gesetz für Planungssicherheit für unsere Familien: Familien wissen jetzt ganz genau, was finanziell für die Betreuung ihrer Kinder jährlich anfällt: Ab dem Kindergartenjahr 2019/20 werden die Elternbeiträge von derzeit höchstens 25 Prozent der Personalkosten in drei Schritten um jeweils vier Prozentpunkte und ab dem Kindergartenjahr 2022/23 um einen weiteren halben Prozentpunkt reduziert. Ab dem 1. August 2019 soll der Elternbeitrag demnach höchstens 21 Prozent, ab dem 1. August 2020 höchstens 17 Prozent, ab dem 1. August 2021 höchstens 13 Prozent und ab dem 1. August 2022 noch höchstens 12,5 Prozent der Personalkosten betragen“, so Christine Streichert-Clivot.

Weiterlesen auf Seite 2 (Maßnahmen auf einen Blick)

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