Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der Body-Cams zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten

Entsprechend den Forderungen der vollzugspolizeilichen Praxis und der Polizei-Gewerkschaften soll der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen verfassungskonform ermöglicht werden, um Polizeibeamtinnen und –beamte insbesondere beim Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt besser schützen zu können. Der Einsatz muss dabei zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib und Leben erforderlich sein.

Weitere Befugnisse: 

Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsdaten von Anbietern der Telemedien

Hier soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um präventiv Nutzerinnen und Nutzer von Internetseiten (z.B. Kinderpornografie) besser identifizieren zu können.

Befugnis zum Einsatz sog. Jammer

Jammer sind Störsender für Handys und sollen z.B. verhindern, dass Bomben mittels Handy-Anruf ferngezündet werden können.

Die datenschutzrechtliche Gesamtkonzeption sieht folgende Änderungen vor:

Eine Überfrachtung des bisherigen Polizeigesetzes mit diesen neuen Regelungen wird vermieden: Die Datenverarbeitungsregelungen erfolgen aus einem Guss. Das bisherige Saarländische Polizeigesetz (SPolG) beschränkt sich auf grundlegende polizeiliche Eingriffsbefugnisse (sog. Standardmaßnahmen wie Durchsuchung, Platzverweis, Sicherstellung, Zwangsmaßnahmen, Schusswaffengebrauch) sowie organisations- und haftungsrechtliche Fragestellungen.

Das neue Datenverarbeitungsgesetz für die Polizei umfasst im Wesentlichen die umfangreichen Vorgaben der EU-Richtlinie, setzt das BKA-Urteil des Bundesverfassungsgerichts um und beinhaltet sämtliche weiteren Bestimmungen, die die polizeiliche Datenverarbeitung erforderlich sind.

Das neue Datenverarbeitungsgesetz für die Polizei stellt weiterhin die Datensicherheit in Polizeibereich sicher und ermöglicht den Informationsfluss zwischen Polizeibehörden sowohl national als auch mit denen der EU-Partnerstaaten zu harmonisieren – ein Vorhaben, das während des IMK-Vorsitzes des Saarlandes in der sog. Saarbrücker Erklärung auf den Weg gebracht wurde.

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