Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der Body-Cams zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
Entsprechend den Forderungen der vollzugspolizeilichen Praxis und der Polizei-Gewerkschaften soll der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen verfassungskonform ermöglicht werden, um Polizeibeamtinnen und -beamte insbesondere beim Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt besser schützen zu können. Der Einsatz muss dabei zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib und Leben erforderlich sein.

Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsdaten von Anbietern der Telemedien
Hier soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um Nutzer von Internetseiten (z.B. Kinderpornografie) besser identifizieren zu können.

Befugnis zum Einsatz sog. Jammer
Jammer sind Störsender z.B. für Handys, die die Kommunikation gänzlich unterbinden können

Minister Klaus Bouillon: „Diese Maßnahmen sind ausschließlich der Vollzugspolizei im Rahmen der Gefahrenabwehr und vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung vorbehalten, sie kommen nur unter engen Voraussetzungen zur Anwendung. Viele von ihnen stehen unter richterlichem Vorbehalt, gerichtlich überprüfbar sind sie ohnehin.“

Der Minister abschließend: „Die, die uns schützen, tagtäglich, oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens, sind verstärkt Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen, sondern müssen etwas entgegensetzen. Mit dieser Neuregelung sind wir wieder einen Schritt weiter.“

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