Von Jakob Gottfried - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0,

Prof. Dr. jur. Julien Dubarry, LL.M. (Köln/Paris 1) zurzeit Professor am Zentrum für vergleichende Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Toulon, erhielt an diesem Montag, 12.8.19, in der Staatskanzlei die Ernennungsurkunde zum Professor für Französisches Zivilrecht.

 Julien Dubarry studierte Rechtswissenschaft an der Universität zu Köln und an der Universität Panthéon-Sorbonne (Paris 1). Im Jahre 2013 promovierte er an diesen Universitäten im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens mit einer Studie zur rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung im Lichte des deutschen und französischen Rechts. Auf Grundlage dieser Arbeit wurde ihm die Doktorwürde in Köln und das französische Doctorat in Paris verliehen. 2014 wurde Julien Dubarry als Maître de conférencesan die Universität Panthéon-Assas (Paris II) berufen. 2017 wurde er infolge des Auswahlverfahrens für ordentliche Professoren (concours d’agrégation) zum Universitätsprofessor für Zivilrecht an der Universität Toulon ernannt.

Zugleich hat Julien Dubarry musikalische Studien abgeschlossen (Diplôme de fin d’études) und tritt als Tenor sowohl mit dem Choeur de l’Orchestre de Paris (Pariser Philharmonie) als auch solistisch auf. Insbesondere hat er an der Universität Panthéon-Assas eine dem Lied gewidmete Konzertreihe eingeführt.

Die wissenschaftlichen Schwerpunkte von Julien Dubarry liegen im Zivilrecht, insbesondere im Vermögensrecht mit Schwerpunkten im Sachenrecht und Familienvermögensrecht (Erb- und Ehegüterrecht). Er veröffentlicht regelmäßig in Fachzeitschriften zu diesen Themen und arbeitet derzeit an einem Lehrbuch zum französischen Sachenrecht. Alle diese Themen werden auch rechtsvergleichend betrachtet, das deutsche, das österreichische und das schweizerische Recht dabei mit einbezogen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit betrifft die Rechtstheorie und vor allem die Analyse der Wechselwirkungen zwischen Entwicklungen der Rechtsquellen einerseits und der Rolle bzw. Funktion des Richters und anderer Praktiker in der heutigen Gesellschaft andererseits.

Julien Dubarry ist es ein großes Anliegen, dass Universität und Praxis nicht getrennt gedacht werden. Aus diesen Gründen setzt er sich dafür ein, dass Praktiker aus verschiedenen Gebieten mit dem Lehrstuhl zusammenarbeiten, um den Studierenden den Praxisbezug des zu vermittelnden Stoffs nahezubringen.

Im Rahmen einer geplanten monatlichen Gastvortragsreihe des Lehrstuhls für französisches Zivilrecht sollen daher sowohl deutsche als auch ausländische Kollegen aus Forschung und Praxis mitwirken. Die Veranstaltung soll allen Interessierten – Universitätsangehörigen, Praktikern der Region und der Öffentlichkeit – zugänglich sein und dazu dienen, den Austausch zu aktuellen Themen mit führenden Spezialisten des jeweiligen Gebiets zu fördern.

An der Universität des Saarlandes wird Julien Dubarry vier Lehrveranstaltungen zum französischen Recht (Einführung, Sachenrecht, Vertragsrecht, Deliktsrecht) sowie ein Blockseminar halten, das aktuelle Themen des Zivilrechts in rechtsvergleichender Perspektive behandeln wird. Julien Dubarry wird seinen Dienst als Professor an der Universität des Saarlandes am 1. September 2019 aufnehmen.

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