Sanktionen
Datenverarbeitenden Konzernen drohen drastische Strafen. Bisher sah das Datenschutzgesetz Bußgelder von bis zu 300.000 Euro vor – zu wenig, um die großen Konzerne der IT-Branche zu beunruhigen. Künftig kann eine Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.

Der Minister rät den Verbraucherinnen und Verbrauchern, von ihren Rechten Gebrauch zu machen: „Nur wenn Verbraucher die Einhaltung ihrer Rechte einfordern, wird sich die Geschäftspraxis der großen Datenkonzerne nachhaltig ändern. Für den Fall, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, können Sie auch den Musterbrief der Verbraucherzentrale des Saarlandes nutzen.“

www.verbraucherzentrale-saarland.de/datenschutzgrundverordnung

Fragen beantwortet auch das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland:

poststelle@datenschutz.saarland.de

 

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