Seit gestern ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVo) verbindlich. Das Grundrecht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf informationelle Selbstbestimmung wird damit gestärkt. Verbraucherschutzminister Reinhold Jost weist noch einmal auf den wichtigsten Regeln hin:

Gleiches Recht für alle
Künftig können Verbraucher in Deutschland sich darauf verlassen, dass für sie immer der höchste Datenschutz gilt. Denn jedes Unternehmen, das in der EU seine Dienste anbietet, muss sich an die hier geltenden Regeln der DS-GVo halten, egal wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Konzerne, die zum Beispiel auf europäischen Webseiten ihre Dienste anbieten, können sich nicht länger damit herausreden, dass sich ihr Firmensitz in einem Land mit niedrigen Datenschutz-Standards befindet.

Recht auf Auskunft
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert wurden. Unternehmen müssen ihnen darüber Auskunft geben, und sie müssen rechtfertigen, warum sie die Daten gespeichert haben. Es gilt das Prinzip der Zweckbindung: Daten dürfen nur zu dem ursprünglich vereinbarten Zweck verarbeitet werden. Verbraucher können ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen formlos (z.B. per E-Mail oder Brief) geltend machen.

Recht auf Vergessenwerden
Wenn Verbraucher bei einer Auskunft feststellen, dass falsche Daten über sie gespeichert wurden oder gar kein Anlass mehr besteht, die Daten zu speichern („Zweckbindung“), dürfen sie die Berichtigung oder Löschung der Daten einfordern.

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